131 Euro im Monat für Betreuung und Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag – jährlich bis zu 1.572 Euro, die viele Familien nicht oder nicht vollständig abrufen.

Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich: Wer bekommt ihn und wie nutze ich ihn optimal?

Bereits ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 131 Euro als sogenannten Entlastungsbetrag – das sind jährlich bis zu 1.572 Euro, die für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden können. Auxilium ist als anerkannter Entlastungsdienstleister zugelassen, was bedeutet: Sie können diesen Betrag direkt für die Betreuung durch Kristina Bronner verwenden, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen.

Glückliche Seniorin mit Kaffeetasse im Garten – Entlastungsbetrag 131 Euro für häusliche Betreuung durch Auxilium
Der Entlastungsbetrag ermöglicht professionelle Betreuung zu Hause – Auxilium rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine monatliche Zahlung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 Euro. Er gilt bereits ab Pflegegrad 1 – als einzige Pflegeleistung, die auch Menschen mit sehr geringen Einschränkungen vollständig zusteht. Der Betrag ist zweckgebunden: Er kann nur für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden, also auch für die Betreuung durch Auxilium.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Er wird nicht gegengerechnet.

Wer bekommt ihn?

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 1. Selbst wer kaum Einschränkungen hat und keine anderen Pflegeleistungen bezieht, hat Anspruch auf diese 131 Euro monatlich.

Anspruch Entlastungsbetrag nach Pflegegrad

PflegegradEntlastungsbetrag/MonatMax. übertragbar/Jahr
Pflegegrad 1131 €1.572 €
Pflegegrad 2131 €1.572 €
Pflegegrad 3131 €1.572 €
Pflegegrad 4131 €1.572 €
Pflegegrad 5131 €1.572 €

Wofür kann das Geld verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag ist an einen Zweck geknüpft, allerdings sind die Möglichkeiten des Einsatzes breiter als viele denken: häusliche Betreuung durch anerkannte Dienstleister wie Auxilium, Haushaltshilfen von anerkannten Anbietern, Begleitdienste zum Arzt oder Einkauf. Als Zuschuss kann dieser Betrag auch zur Tages- oder Nachtpflege oder Kurzzeitpflege verwendet werden. Eine direkte Barauszahlung ist nicht möglich. Was genau im Einzelnen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann, erklärt Kristina Bronner Ihnen in der Erstberatung.

Der Übertragungstrick: Bis zu 3.144 Euro ansparen

Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort: Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und genutzt werden. Das bedeutet: Wenn Sie in einem Jahr den Betrag nicht oder nicht vollständig nutzen, können Sie in den ersten sechs Monaten des Folgejahres das angesammelte Budget für Auxilium-Leistungen verwenden.

Rechenbeispiel: Maximale Nutzung

Angenommen, Sie nutzen den Entlastungsbetrag in Jahr 1 überhaupt nicht:

  • 12 Monate × 131 € = 1.572 € aus Jahr 1
  • 6 Monate × 131 € (Jan–Jun Jahr 2) = 786 € aus Jahr 2
  • Nutzbar bis 30. Juni Jahr 2: 2.358 € in einem Halbjahr

Hinweis: Auch das neue Budget ab Juli läuft parallel weiter.

Kombination mit anderen Leistungen

Der Entlastungsbetrag ergänzt alle anderen Pflegeversicherungsleistungen. Wer Pflegegeld bezieht, bekommt die 131 Euro monatlich obendrauf. Wer Verhinderungspflege nutzt, kann den Entlastungsbetrag parallel einsetzen. Bis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbudgets lassen sich außerdem in Entlastungsleistungen umwandeln. Wer das alles geschickt kombiniert, kommt auf beachtliche Beträge jährlich.

Wie wird der Antrag gestellt?

Zur Inanspruchnahme der Entlastungsleistung benötigen Sie keinen zusätzlichen Antrag. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen dieser automatisch zu. Allerdings wird er Ihnen nicht automatisch ausgezahlt. Sobald Sie einen anerkannten Hilfeleister gefunden haben und dieser Ihnen eine Rechnung stellt, müssen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen und bekommen dann den Betrag erstattet. Der Vorteil: Auf Wunsch geht Auxilium für Sie in Vorkasse und kümmert sich selbst um die Begleichung der Rechnung.

Wenn Sie noch unentschlossen sind, welchen Dienstleister Sie einsetzen möchten, bekommen Sie entweder von der Pflegekasse oder vom Pflegestützpunkt eine Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region. Auxilium ist als anerkannter Entlastungsdienstleister im Landkreis Karlsruhe registriert.

„131 Euro klingen wenig – aber über zwei Jahre angespart und mit anderen Leistungen kombiniert, sprechen wir von einem echten Unterschied für die Pflegequalität zuhause."

– Kristina Bronner, Auxilium Pflegeberatung Forst Baden

Als anerkannter Entlastungsdienstleister in der Region Forst (Baden) übernimmt Auxilium die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse – Antrag, Abrechnung und Dokumentation. Kristina Bronner prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen.

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